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Referendum zur Justiz: Agcom genehmigt den Entwurf der Regelung zur Par Condicio
Im Hinblick auf die bestätigende Volksabstimmung zur Justizreform, die für den 22. und 23. März 2026 angesetzt ist, hat die Agcom den Entwurf der Verordnung zur par condicio genehmigt, mit der Gegenstimme der Kommissarin Elisa Giomi. Der Text wird nun an die parlamentarische Überwachungskommission übermittelt, zwecks Beratungen und die anschließende Genehmigung.
Die Verordnung legt die Kriterien fest, an die sich private Hörfunk- und Fernsehsender halten müssen, um die Gleichbehandlung der Positionen für und gegen die Referendumsfrage zu gewährleisten; einbezogen werden dabei auch die zugelassenen Komitees. Zudem regelt wird die Überwachung sowie den Pluralismus der Online- Informationsmedien geregelt.
In Übereinstimmung mit dem Vorgehen bei den jüngsten Wahlgängen, wird die Aufsichtsbehörde die mediale Berichterstattung nicht nur anhand der den Referendumsakteuren eingeräumten Sendezeiten bewerten, sondern auch unter Berücksichtigung der Ausstrahlungszeiten, auf Grundlage der Auditel-Einschaltquoten.
Der Entwurf berücksichtigt auch die Verpflichtungen aus dem Digital Services Act sowie aus dem Verhaltenskodex gegen Desinformation, der in die europäische Verordnung integriert ist. Abschließend ruft die Agcom die nationalen Anbieter audiovisuelle Mediendienste und von Radioprogrammen dazu auf, eine ausgeglichene Information über das Referendum zu gewährleisten.
KOM

